Wohnrecht und Nießbrauch
Wir sagen Ihnen das wichtigste
Thema: Wohnrecht und Nießbrauch
Informieren Sie sich hier zum Thema Wohnrecht und Nießbrauch.
Häufige Fragen:
- Kann ich bei der schenkweisen Weitergabe zu Lebzeiten in der Immobilie wohnen bleiben?
- Ist es ratsam, ein Wohnrecht ins Grundbuch eintragen zu lassen?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Wohnrecht und einem Nießbrauch?
- Muss ich ausziehen, wenn die Bedachten die Immobilie verkaufen? Kann ich dies verhindern?
Kann ich bei der schenkweisen Weitergabe zu Lebzeiten in der Immobilie wohnen bleiben?
Ja, Sie können bei einer Schenkung einer Immobilie zu Lebzeiten in der Immobilie wohnen bleiben, indem Sie sich ein Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht im notariellen Schenkungsvertrag sichern. Diese Rechte werden im Grundbuch eingetragen und sichern Ihnen das Recht, lebenslang in der Immobilie zu wohnen.
Ist es ratsam, ein Wohnrecht ins Grundbuch eintragen zu lassen?
Ja, das ist sehr ratsam. Der Beschenkte, das ist der spätere Erbe, wird bereits Eigentümer und kann die Immobilie grundsätzlich verkaufen. Der Erwerber kann gutgläubig sein, sodass das Wohnrecht erlischt – sofern es nicht im Grundbuch steht.
Was ist der Unterschied zwischen einem Wohnrecht und einem Nießbrauch?
Beide sichern Ihnen das Recht, lebenslang oder für einen festgelegten Zeitraum in der Immobilie zu wohnen. Das Wohnrecht sichert Ihnen lediglich die Nutzung der Immobilie, während der Nießbrauch Ihnen auch erlaubt, die Immobilie zu vermieten und die Mieteinnahmen zu erhalten.
Muss ich ausziehen, wenn die Bedachten die Immobilie verkaufen? Kann ich dies verhindern?
Nein, Sie können bei der Schenkung einer Immobilie zu Lebzeiten in der Immobilie wohnen bleiben, indem Sie sich im notariellen Schenkungsvertrag ein Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht sichern. Diese Rechte werden im Grundbuch eingetragen und sichern Ihnen das Recht, lebenslang oder jedenfalls für den eingetragenen Zeitraum in der Immobilie zu wohnen.

