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DR. JUR. ROLF LANDSKRON LL.M. (BU)

Kompetenzen „IMMOBILIEN- & ERBRECHT“

  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter
  • Master of Laws (LL.M.), Bond University
  • Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
  • Freier Mitarbeiter der Kanzlei

Dr. Rolf Landskron wurde nach seinen Staatsexamina in den Jahren 2000 bzw. 2003 im Jahr 2005 zum „Dr. jur.“ promoviert. Herr Dr. Landskron ist zusätzlich „Master of Laws (LL.M.)“ von der renommierten Bond University in Australien. Bereits zuvor wurde ihm der Grad „Dipl.-Verwaltungswirt (FH)“ verliehen.

Zunächst konnte Herr Dr. Landskron sowohl vertiefte öffentlich-rechtliche als auch strafrechtliche Erfahrungen sammeln. Seit vielen Jahren ist er aufgrund verschiedener beruflicher Stationen zivilrechtlich orientiert. Seine zivilrechtliche Expertise erstreckt sich auf sämtliche Bereiche des Wirtschaftsrechts, insbesondere das Gewerberecht sowie das Gesellschaftsrecht. Auch die dabei bestehenden Überschneidungen zum öffentlichen Recht werden von Herrn Dr. Landskron bearbeitet.

Die Interessenschwerpunkte von Herrn Dr. Landskron sind das Immobilien- und das Erbrecht, hierbei insbesondere erbrechtliche Gestaltungen unter Beteiligung von Immobilienvermögen. In Zusammenarbeit mit unseren spezialisierten Steuerberatern sind so kostenoptimierte Gestaltungen möglich.

Die Prozessvermeidung genießt bei Herrn Dr. Landskron selbstverständlich Vorrang. Dies wirkt sich positiv auf die Effektivität seiner außergerichtlichen Beratung aus.

Success Stories

Erbrechtsfälle aus der Praxis

Gerechte Vermögensverteilung im Erbrecht gesichert

Eine Mandantin wandte sich gemeinsam mit ihrem Ehemann an uns, nachdem sie ein gemeinschaftliches Testament mit einer gleichmäßigen Verteilung ihres Vermögens auf ihre beiden Kinder errichtet hatten. Was zunächst fair erschien, barg ein erhebliches Risiko: Einer Tochter war bereits zu Lebzeiten eine Immobilie übertragen worden – eine klare wirtschaftliche Besserstellung, die im Testament nicht berücksichtigt worden war.

Besonders problematisch war, dass keine Änderungsermächtigung zugunsten des überlebenden Ehepartners vorgesehen war. Damit stellte sich die entscheidende rechtliche Frage, ob es sich bei der Regelung um eine bindende „wechselbezügliche Verfügung“ handelte – oder ob noch Spielraum für Anpassungen der angeordneten Aufteilung bestand.

Wir konnten überzeugend darlegen, dass es sich bei der testamentarischen Regelung lediglich um eine Aufteilungsanordnung handelte. Diese Argumentation wurde sogar gerichtlich bestätigt. Dadurch war es möglich, die Vermögensverteilung nachträglich anzupassen und eine gravierende Ungleichbehandlung zu vermeiden.

Ergebnis: Eine drohende familiäre Auseinandersetzung wurde verhindert – und eine gerechte Lösung im Sinne aller Beteiligten erreicht.

Komplexe Grundstücksbewertung erfolgreich gelöst

Ein Mandant sah sich mit einer äußerst komplexen erbrechtlichen Situation konfrontiert: Eine Vielzahl kleiner Grundstücke war zu stark unterschiedlichen Quadratmeterpreisen vererbt worden – teils als Bauland, teils als landwirtschaftliche Flächen. Eine realistische Bewertung des Gesamtvermögens war auf den ersten Blick kaum möglich.

Unsere Aufgabe bestand darin, sämtliche Grundstücke sorgfältig zu analysieren und in eine konsistente Gesamtbewertung zu überführen. Auf dieser Grundlage konnten wir das gesamte Vermögen inklusive Pflichtteilsansprüchen rechtlich sauber einordnen.

Im nächsten Schritt führten wir Verhandlungen mit der Gegenseite – mit Erfolg: Es konnte eine schriftliche Vereinbarung erzielt werden, die eine substanzielle Ausgleichszahlung an unseren Mandanten vorsah.

Ergebnis: Rechtssicherheit und wirtschaftliche Fairness wurden hergestellt – und ein ansonsten unvermeidlicher Rechtsstreit zwischen Vater und Sohn konnte vermieden werden.

Zwangsversteigerung abgewendet – Altersvorsorge gesichert

Im Rahmen eines wirtschaftsrechtlichen Mandats wurden wir beauftragt, einen Mandanten bei einer drohenden Zwangsversteigerung eines Wohnanwesens zu unterstützen. Hintergrund war eine vergleichsweise geringe Forderung von 100.000 €, der jedoch ein Immobilienwert von etwa 1 Mio. € gegenüberstand.

Zunächst mussten wir klarstellen, dass die Bank rechtlich berechtigt war, auch bei dieser vergleichsweise niedrigen Forderung die Versteigerung zu betreiben. Gleichzeitig eröffneten sich jedoch strategische Ansatzpunkte: Sowohl Banken als auch potentielle Erwerber haben ein Interesse an einem lastenfreien Objekt – was in der Praxis oft bedeutet, dass die bisherigen Eigentümer ausziehen müssen.

Genau hier setzten wir an. Durch gezielte Verhandlungen konnten wir den Druck auf die Mandanten erheblich reduzieren und Zeit gewinnen. Schließlich gelang es uns, eine Einigung mit der Bank zu erzielen: Die Forderung wurde gestundet.

Ergebnis: Die Mandanten konnten ihr Zuhause behalten – und damit auch ihre zentrale Altersvorsorge sichern.

Internationale Erbfälle effizient und kostensparend gelöst

In einem grenzüberschreitenden Erbfall betreuten wir Mandanten mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland lebten und sowohl hier als auch im Ausland über Immobilienvermögen verfügten. Die besondere Herausforderung lag in den unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen, insbesondere im Grundbuchrecht des jeweiligen Auslandes.

Um rechtliche Risiken zu vermeiden, zogen wir einen erfahrenen ausländischen Kollegen hinzu. In enger Abstimmung gelang es uns, eine rechtssichere Formulierung für eine deutsche Vereinbarung zu entwickeln, die auch das ausländische Immobilienvermögen korrekt berücksichtigte.

Ein entscheidender Vorteil: Durch diese präzise Vorbereitung konnte eine notarielle Beurkundung im Ausland vermieden werden – ein Schritt, der sonst mit erheblichen Kosten verbunden gewesen wäre.

Ergebnis: Eine rechtssichere, international tragfähige Lösung wurde erreicht – bei gleichzeitiger deutlicher Kostenersparnis für die Mandanten.

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