Vererbung von Immobilien

Wir sagen Ihnen das wichtigste

Wer wird Eigentümer der Immobilie des Erblassers?

Grundsätzlich selbstverständlich der Erbe. Es ist zu beachten, dass dies auch dann gilt, wenn der nicht mit dem Erblasser oder der Erblasserin verheiratete Partner weiter in der Immobilie wohnen soll. Gibt es kein Testament, erben dann die Kinder, ggf. aus einer früheren Beziehung des Erblassers.

Muss ich mich ins Grundbuch eintragen lassen, um als Erbe Grundstückseigentümer und damit Rechtsnachfolger des Erblassers zu werden?

Nein, der Erbe erwirbt das Grundeigentum mit dem Ableben des Erblassers automatisch. Das Grundbuch, in welchem noch der Erblasser eingetragen ist, wird in dieser Situation unrichtig. Es sollte dann korrigiert werden; dies ist aber nicht Voraussetzung für den Eigentumsübergang.

Wer wird Eigentümer der Immobilie, wenn es mehrere Erben gibt?

Gibt es mehrere Erben, werden diese in Erbengemeinschaft gemeinschaftlich Eigentümer der Immobilie. Erbengemeinschaften sind zwar auf eine „Auseinandersetzung“ (Teilung des Nachlasses) angelegt; dabei gibt es jedoch immer wieder Hindernisse.

Was ist die vorweggenommene Erbfolge?

Die vorweggenommene Erbfolge beschreibt die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten des Erblassers, also noch vor dem eigentlichen Erbfall, an die künftigen Erben. Ziel ist oft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden, Pflichtteilsansprüche zu minimieren und durch die Nutzung von Schenkungsteuerfreibeträgen Steuern zu sparen, da die Regeln für Schenkungen und Erbschaften im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz weitgehend identisch sind und die Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden können.

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Ihr Spezialist für Immobilienrecht in Frankfurt.

Dr. jur. Rolf Landskron LL.M. (BU)

  • Master of Laws (LL.M.), Bond University
  • Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter
  • Kooperationspartner der Kanzlei
Proven Expert 2021
Rechtsanwaelte-Dr.-Lang-und-Kollegen-Frankfurt
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