Spekulationsfrist und Erbschaft

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Was hat die Spekulationsfrist mit dem Erbe zu tun?

Die Spekulationsfrist markiert die Mindesthaltedauer einer Immobilie vor ihrer steuerfreien Veräußerung. Dies betrifft zunächst nicht die Erbschaft als solche; es geht nicht um die Freiheit von Erbschaftsteuer. Die Spekulationsfrist greift ein bei der späteren Veräußerung durch den Erben; dann stellt sich die Frage, ob der Wertzuwachs der Immobilie versteuert werden muss.

Wird die Spekulationsfrist von zehn Jahren Mindesthaltedauer einer Immobilie vor Ihrer steuerfreien Veräußerung abgeschafft?

Es stand bei den Beratungen im Vordergrund, spekulativen Tendenzen am Immobilienmarkt entgegenzuwirken. Obgleich der bisherigen Diskussionen im Bundestag sind bislang noch keine konkreten Pläne zu Gesetzesänderungen und entsprechenden Gesetzentwürfen etc. beschlossen worden. Somit bleibt die Spekulationsfrist erst einmal in ihrer bisherigen Ausprägung erhalten und Immobilienverkäufe – mit der Ausnahme gewerblichen Immobilienhandels – nach wie vor steuerfrei, wenn die 10-Jahres-Frist zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits abgelaufen ist.

Gilt die Spekulationsfrist auch dann, wenn ich in die ererbte Immobilie selbst einziehe?

Obwohl Sie in einem solchen Fall kein Spekulant sind: Ja, die Spekulationsfrist kann Sie auch als Erbe betreffen, da Sie in die Position des Erblassers eintreten. Die Frist beginnt mit dem ursprünglichen Kaufdatum der Immobilie durch den Erblasser, nicht mit dem Erbfall.

Kann die Spekulationsfrist bei einem Erbfall schon abgelaufen sein?

Ja, wenn Sie das geerbte Haus bereits in den letzten drei Kalenderjahren vor dem Verkauf selbst bewohnt haben oder der ursprüngliche Erwerber die Immobilie über zehn Jahre in seinem Besitz hatte, kann eine Spekulationssteuer auch dann entfallen.

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Dr. jur. Rolf Landskron LL.M. (BU)

  • Master of Laws (LL.M.), Bond University
  • Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter
  • Kooperationspartner der Kanzlei
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Rechtsanwaelte-Dr.-Lang-und-Kollegen-Frankfurt
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