Höhe der Erbschaftsteuer
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Thema: Höhe der Erbschaftsteuer
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Wovon hängen die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer ab?
Der Freibetrag hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner haben z.B. einen Freibetrag von € 500.000, Kinder von € 400.000 und Enkelkinder, wenn die Eltern noch leben, von € 200.000. Leben die Eltern nicht mehr, sind es € 400.000. Bei sonstigen Verwandten oder Nichtverwandten liegt der Freibetrag jeweils bei nur € 20.000.
Spielt es für die Erbschaftsteuer eine Rolle, ob ich Erbe oder Vermächtnisnehmer bin?
Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig. Für die Erbschaftsteuer ist sie jedoch unerheblich, denn: Erbe und Vermächtnis sind jeweils Vermögenerwerbe von Todes wegen und werden nach dem ErbStG gleich besteuert.
Wie hoch in Prozent ist die Erbschaftsteuer?
Das hängt einerseits von dem Wert des Vererbten und andererseits von dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erben und Erblasser ab. Der Steuersatz beträgt bei einer mittelgroßen Erbschaft 11-30 % – abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Geregelt ist dies in § 15 und § 19 ErbStG, wo die exakten Sätze auch für besonders kleine oder große Erbschaften abgelesen werden können.
Wann ist die Erbschaftsteuer fällig?
Für die Erbschaftsteuererklärung gibt es keine ausdrückliche Frist. Es besteht für Erben lediglich die Pflicht, die Erbschaft dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Todes des Erblassers zu melden. Eine Erbschaftssteuererklärung muss erst abgegeben werden, wenn das Finanzamt die Erben dazu auffordert.

