Gesellschaftsrechtliche

Fragen im Erbrecht

Wenn der Erblasser ein Unternehmen hatte, wer erbt dieses?

Wer das Unternehmen eines Erblassers erbt, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Bei Einzelunternehmen gehen das Vermögen und die Schulden auf die Erben über. Bei einer GmbH werden die Erben automatisch Gesellschafter, während bei Personengesellschaften wie der OHG die Erben durch einen Gesellschaftsvertrag entweder eine Abfindung erhalten oder in die Gesellschaft eintreten können.

Wenn das Unternehmen eine GmbH ist: Wie kann verhindert werden, dass unqualifizierte Erben mit den anderen Gesellschaftern zusammenarbeiten müssen?

Um zu verhindern, dass unqualifizierte Erben in einer GmbH mit den anderen Gesellschaftern zusammenarbeiten müssen, enthält der Gesellschaftsvertrag sogenannte Nachfolgeklauseln wie eine Einziehungs- oder Abtretungsklausel, die es den verbleibenden Gesellschaftern ermöglichen, den Erbanteil einzuziehen oder an eine andere Person abzutreten, meist gegen Zahlung einer Abfindung an den Erben.

Wie kann der Erblasser dennoch seinen Willen zur Geltung bringen?

Eine Option ist die vorweggenommene Erbfolge, bei der der Unternehmensanteil bereits zu Lebzeiten auf einen qualifizierten Nachfolger übertragen wird. Dies ist sehr zu empfehlen; wichtig ist aber die Abstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag (der „Satzung“ der GmbH).

Wie ist das Verhältnis zwischen erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Regelungen?

Die Regelungen im Gesellschaftsvertrag haben Vorrang vor erbrechtlichen Regelungen. Das bedeutet, eine testamentarische Verfügung, die den gesellschaftsvertraglichen Regelungen widerspricht, ist unwirksam. Es ist daher unerlässlich, dass Gesellschaftsvertrag und Testament aufeinander abgestimmt sind.

Gibt es gesellschaftsrechtliche Konstruktionen, um die Erbschaftsteuer zu vermeiden?

Um die Erbschaftssteuer zu vermeiden, können Sie Schenkungen nutzen, um Freibeträge alle 10 Jahre auszuschöpfen und Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen. Auch die Nutzung von Bewertungsabschlägen und die optimierte Anteilsbewertung können die Steuerlast senken, besonders wenn Immobilien vorhanden sind.

Ist es zu empfehlen, für den Fall des Todes eine Stiftung zu gründen?

Eine Stiftung zu gründen, ist sinnvoll, um den eigenen Nachlass langfristig zu regeln, das Vermögen zu erhalten, Erbstreitigkeiten zu vermeiden und den eigenen Willen dauerhaft durchzusetzen, insbesondere wenn der Nachlass an eine gemeinnützige Sache gebunden werden soll. Eine Stiftung ist in Deutschland von der Erbschaftsteuer befreit, wenn sie ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Die Gemeinnützigkeit der Stiftung muss vom Finanzamt anerkannt sein.

Empfiehlt sich die Gründung einer Stiftung auch bei kleineren Vermögen?

Die Gründung einer Stiftung empfiehlt sich erst ab mindestens 2 Mio. €, damit sich der Aufwand der Gründung lohnt. Abzuwägen sind in jedem Fall die voraussichtliche Steuerersparnis und die Festlegung des Vermögens.

Ist die Gründung einer GmbH sinnvoll, um Ihre Ziele zu erreichen?

Zwar ist die GmbH eine juristische Person, sodass ihr Vermögen beim Tod des Gesellschafters bei der Gesellschaft bleiben kann und nicht vererbt wird. Trotzdem ist die Gründung einer GmbH zur Erbschaftsteuervermeidung nicht zu empfehlen: Grund ist die strikte Gewinnorientierung der GmbH, an welche auch die Geschäftsleitung gebunden ist.

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Dr. jur. Rolf Landskron LL.M. (BU)

  • Master of Laws (LL.M.), Bond University
  • Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter
  • Kooperationspartner der Kanzlei
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Rechtsanwaelte-Dr.-Lang-und-Kollegen-Frankfurt
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