Besteuerung von Immobilienerwerben,
insb. „Spekulationsfrist“
Thema: Besteuerung von Immobilienerwerben
Informieren Sie sich hier zum Thema Spekulationsfrist.
Wenn ich ein Grundstück geerbt habe, wird neben der Erbschaftsteuer auch noch Grunderwerbsteuer fällig?
Nein, die Grunderwerbsteuer setzt einen Erwerb aufgrund eines Vertrages voraus. Dagegen wird die Erbschaftsteuer jedoch nur bei Vermögenserwerben von Todes wegen fällig.
Was ist die „Spekulationsfrist“?
Die Spekulationsfrist bei Immobilien beträgt in der Regel zehn Jahre und einen Tag nach dem Kaufdatum. Das ist die sog. „Mindesthaltedauer“. Wenn Sie eine Immobilie nach Ablauf dieser Frist verkaufen, ist der Gewinn steuerfrei. Es gibt eine Ausnahme, bei der der Verkauf eines selbst genutzten Objekts bereits nach drei Jahren Eigennutzung steuerfrei ist.
Wie hängt die Spekulationsfrist mit einer Erbschaft zusammen?
Bei einer Erbschaft wird die Zehn-Jahres-Spekulationsfrist des Erblassers auf den Erben übertragen. Das bedeutet, der Verkaufsgewinn einer geerbten Immobilie ist nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen dem ursprünglichen Kauf des Erblassers und dem Verkauf durch den Erben weniger als zehn Jahre liegen. Liegt die Immobilie seit über zehn Jahren im Besitz des Erblassers, ist der Verkauf durch den Erben steuerfrei.
Wie kann man die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer bestmöglich ausnutzen?
Man sollte versuchen, die Freibeträge mehrere Male auszuschöpfen. Das geht z.B. dann, wenn ein Teil des Vermögens bereits zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und dann – nach mindestens zehn Jahren – das restliche Vermögen übertragen wird.

