Arbeitsrecht bei Erbschaft
eines Unternehmens
Thema: Arbeitsrecht bei Erbschaft eines Unternehmens
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Häufige Fragen:
- Wie kann ich als Erbe des Arbeitgebers die mit dessen Arbeitnehmer bestehenden Arbeitsverhältnisse kündigen?
- Wie kann ich die laufenden Angelegenheiten des Erblassers, wenn dieser ein Unternehmen hatte, fortführen?
- Was muss ich als Erbe beachten, wenn der Erblasser angestellt war, also ein Arbeitsverhältnis hatte?
- Wer übernimmt das Unternehmen, wenn der Erblasser selbstständig war?
Wie kann ich als Erbe des Arbeitgebers die mit dessen Arbeitnehmer bestehenden Arbeitsverhältnisse kündigen?
Mit dem Ableben des Arbeitgebers gehen die Arbeitsverhältnisse automatisch auf die Erben über. Diese können unter Einhaltung der gesetzlichen/tarifvertraglichen Fristen kündigen. Wichtig: Ist der Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen als juristischer Person geschlossen worden, betrifft der Tod des Inhabers das Arbeitsverhältnis nicht.
Wie kann ich die laufenden Angelegenheiten des Erblassers, wenn dieser ein Unternehmen hatte, fortführen?
Als Erbe des Arbeitgebers kann ich dessen Betrieb fortführen. Dann werde ich die Arbeitsverhältnisse nicht kündigen, sondern das Gespräch mit den Arbeitnehmern und den sonstigen Verantwortlichen suchen, wie die Betriebsfortführung am besten abgesichert werden kann.
Was muss ich als Erbe beachten, wenn der Erblasser angestellt war, also ein Arbeitsverhältnis hatte?
Die Arbeitspflicht aus dem Arbeitsverhältnis ist eine höchstpersönliche Pflicht, sodass der Arbeitsvertrag mit dem Ableben des Arbeitnehmers automatisch endet.
Wer übernimmt das Unternehmen, wenn der Erblasser selbstständig war?
Zunächst: Ist das Unternehmen als juristische Person (z.B. GmbH oder AG) organisiert, ändert sich nichts, wenn der Unternehmer/Inhaber verstirbt. Ansonsten gilt: Der Erbe/die Erben des Betriebsinhabers erben den Betrieb. Sie können entscheiden, ob sie diesen fortführen oder nicht.

